Inhaltsverzeichnis
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Ausgangslage
Vom Image der heutigen Bauverwaltung - Spannungsfeld zwischen Gesetzmässigkeit und Bauwirtschaft -
Aufgabenkatalog
Von den umfangreichen Aufgaben der Bauverwaltung -
Interessenskonflikte
Von der Gratwanderung und Interessensabwegung zwischen öffentlichem und privatem Interesse -
Vollzugsprobleme
Von der Planungsidee zur ausgeführten Realität -
Baupromotion versus Baupolizei
Von den Möglichkeiten durch frühzeitige Bauberatung die Baukontrollen zu optimieren -
Leitbild
Vom langsamen aber stetigen Wandel zum Bauservice Public
Vollzugsprobleme
Von der Planungsidee zur ausgeführten Realität
Als in der CH 1979 das erste Raumplanungsgesetz in Kraft trat, sollte als Kernaufgabe das Baugebiet vom Nichtbaugebiet klar getrennt werden. Eine haushälterische Nutzung des Bodens sowie eine geordnete Besiedlung des Landes auf die erwünschte Entwicklung soll angestrebt werden.
Wo stehen wir heute und haben wir die "erwünschten" Entwicklungsziele erreicht ? Ich glaube diese Frage ganz klar mit Nein beantworten zu können. Einerseits wird nach wie vor 1m2 Land pro Sekunde überbaut (Quelle: Siedlungsraum Schweiz von Jörg Kuster und Hans Rudolf Meier, Bundesamt für Raumentwicklung 2000) und die wachsende Agglomeration ist längst zur Stadtlandschaft oder Landschaftstadt transformiert (Stichwort Netzstadt; Zwischenstadt). Anderseits müssten vielleicht auch die erwünschten Ziele neu überdacht werden. Der Gesetzgeber ging wie gesagt von einer klaren Abgrenzung und Beschränkung der bestehenden Städte und Siedlungsflächen aus (Potential zur Verdichtung und Siedlungsentwicklung nach Innen). Die Gesellschaft und Wirtschaft verfolgen jedoch gegenteilige Entwicklungsziele. Während die Mehrheit der Bevölkerung nach wie vor als Wohnform das Einfamilienhaus im Grünen bevorzugt, ist die Wirtschaft auf Entwicklungsmöglichkeiten und Raumbedürfnisse ausserhalb der Siedlungskerne angewiesen. Zudem befindet sich die Landwirtschaft in einem massiven Strukturwandel, so dass wirtschaftliche Rahmenbedingungen zur Änderung des Raumplanungsgesetzes führten. Die restriktiven Bauvorschriften in der Landwirtschaftszone wurden zugunsten einer besseren baulichen Nutzung angepasst.
Ebenso die ganze Baugesetzgebung welche in der CH föderalistisch aufgebaut ist (im Kanton Bern hat praktisch jede Gemeinde ein eigenes Baureglement), versucht auf eine gewünschte Entwicklung hin zu steuern und die Qualität des öffentlichen Raumes zu sichern. Sogenannte Ästhetikgeneralklauseln und Gestaltungsvorschriften sollen die Einordnung der Bauten in die Orts- und Stadtlandschaften garantieren und eine Beeinträchtigung der Landschaft verhindern. Auch hier glaube ich, ist es nicht vermessen zu sagen, dass diese Ziele der Einordnung und Gestaltung durch unsere Gesetzgebung nicht erreicht wurden. Ja ich behaupte, dass die Gesetzgebung nicht in der Lage ist, diese Qualitätsziele für den öffentlichen Raum zu erreichen. Die Gesetzgebung ist nicht das richtige Instrument zur Gestaltung der Siedlungsqualität. Eine demokratische Gesetzgebung kann eine Gesellschaft in ethischer Hinsicht dazu verpflichten, für eine qualitative Gestaltung des gesamten Lebensraumes besorgt zu sein. In ästhetischer Hinsicht hingegen glaube ich, hat die Erfahrung gezeigt, dass noch so umfangreiche und komplexe Gestaltungsvorschriften und Rechtsetzungen nicht in der Lage sind, eine qualitative Siedlungsentwicklung zu gewährleisten. Im Gegenteil, die in den letzen Jahren gebaute Wirklichkeit zeigt deutlich auf, dass die anschwellende Gesetzesflut und komplexe Rechtsetzung im Bau-, Planungs- und Umweltbereich nur die Verfahrensabläufe verkomplizierte und keine Verbesserung der Siedlungsqualität zu erreichen vermochte.
Es bedarf daher andere Instrumente um die erwünschten Zielsetzungen zu erreichen. Folgende Stichworte sollen aufskizzieren mit welchen Mitteln Baukultur und Siedlungsqualität anstelle von Vorschriften und Gesetzten erreicht werden sollen.
- Wettbewerbe
- Schlanke und einfache Baureglemente
- Kooperative Planung (frühzeitige gemeinsame Planungen)
- Einbezug Wirtschaft / Gesellschaft (Förderung von Win-Win-Situationen)
- Anreize zur Qualitätssteigerung (Auszeichnungen, Prämierungen von guten Beispielen)
- Schulung Allgemeinheit in ästhetischer Wahrnehmung (Sensibilisierung, Kommunikation, Publikationen etc.)
Der Bauservice Public versteht sich als Motor dieser Instrumente!
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