Inhaltsverzeichnis
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Ausgangslage
Vom Image der heutigen Bauverwaltung - Spannungsfeld zwischen Gesetzmässigkeit und Bauwirtschaft -
Aufgabenkatalog
Von den umfangreichen Aufgaben der Bauverwaltung -
Interessenskonflikte
Von der Gratwanderung und Interessensabwegung zwischen öffentlichem und privatem Interesse -
Vollzugsprobleme
Von der Planungsidee zur ausgeführten Realität -
Baupromotion versus Baupolizei
Von den Möglichkeiten durch frühzeitige Bauberatung die Baukontrollen zu optimieren -
Leitbild
Vom langsamen aber stetigen Wandel zum Bauservice Public
Ausgangslage
Vom Image der heutigen Bauverwaltung - Spannungsfeld zwischen Gesetzmässigkeit und Bauwirtschaft
"Warum braucht dieses Vorhaben eigentlich eine Bewilligung ? - Überhaupt brauche ich mir doch von Niemandem vorschreiben zu lassen, welche Fassadenfarbe mein Haus haben darf ! - Schon gar nichts geht mein Bauvorhaben den Nachbarn an - das dieser von der Bauverwaltung auf mein Vorhaben aufmerksam gemacht wurde, grenzt an eine bodenlose Frechheit !! - Schliesslich zahle ich in dieser Gemeinde mindestens soviel Steuern wie dieser Einsprecher ! Am besten würde man die Bauverwaltung inklusive der Baukommission abschaffen. Somit könnte man Steuergelder sparen und erst noch garantieren, das die Bauwilligen nicht schikaniert würden und formalistische Beamte für diesen Verwaltungslehrlauf noch Gebühren einfordern können........!!!"
Zugegeben, dies ist so ziehmlich der krasseste Fall eines unzufriedenen "Bauwilligen", welcher ich bis heute erlebt habe. Er ist auch ein Ausnahmefall, sind doch die meisten Bauherren und Projektverfasser sehr verständnisvoll im Baubewilligungsverfahren. Der geschilderte Fall soll aber aufzeigen welches Image die Bauverwaltung vielerorts noch hat.
Sehr oft werden die Mitarbeiter der Bauverwaltung als etwas sture und oft auch allzu formalistische "Beamte" wahrgenommen, mit denen man nicht verhandeln kann und welche jeden Entscheid der Baubewilligungsbehörde zuschieben. Diese vom Gesuchsteller als formalistisch empfundenen Verfahrensabläufe sind leider formelle Vorschriften, welche im ganzen Kantonsgebiet gelten und einheitlich vollzogen und durchlaufen werden müssen.
Im Baubewilligungsverfahren besteht jedoch tatsächlich ein Spannungsfeld zwischen der Gesetzmässigkeit der baurechtlichen Grundordnung (Baureglement und Zonenplan) und dem einzelnen Bauvorhaben, welches formell und materiell auf die Einhaltung der vielfältigen und komplexen gesetzlichen Grundlage im Bau-, Planungs- und Umweltwesen überprüft wird. Im besten Fall werden sämtliche Bestimmungen und Vorschriften eingehalten, die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt, es bestehen keine privatrechtlichen Einwände seitens legitimierten Einsprechern und die Planung der Behörde wird durch das Vorhaben nicht tangiert. In diesem Fall besteht ein Rechtsanspruch auf eine Baubewilligung. Sehr oft sind jedoch die genannten Voraussetzungen nicht alle eingehalten und es muss über Ausnahmegesuche befunden werden oder zeitaufreibende Einigungsverhandlungen mit Einsprechern müssen durchgeführt werden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt erübrigen sich auch verbindliche Aussagen betreffend Zeitpunkt des Entscheides der Behörde. Diese sollte tatsächlich alles in Ihrer Macht stehende unternehmen, um eine allgemein aktzeptierte und rechtsmässige Lösung zu finden. Das ein Baugesuch aber Einsprachen auslöst oder eine Ausnahmebewilligung benötigt, dafür kann die Baubewilligungsbehörde wirklich nicht verantwortbar gemacht werden. In den allermeisten Fällen ist jedoch ein Gesuch umstritten und benötigt daher überdurchschnittlich Zeit im Verfahrensablauf, wenn Ausnahmegesuche oder Einsprachen vorliegen. Ein weiterer Grund für Verfahrensverzögerungen können auch rein formelle Mängel darstellen, wenn z.B. Unterlagen fehlen oder rechtsgültige Unterschriften (z.B. Grundeigentümer) fehlen. Auch in diesem Fall kann die Dauer des Verfahrens wohl kaum durch die Bauverwaltung und Behörde beeinflusst werden.
Richtiggehend provoziert werden langwierige Verfahrensabläufe, wenn zukünftige Bauherrschaften nicht ganz ernstgemeinte Tips von "bestandenen" und "erprobten" Bauprofis anwenden und damit versuchen die Baubehörde hereinzulegen oder zu täuschen. Diese Tips können etwa dahingehend lauten:
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Vermeide es allzuviele Angaben betreffend Gestaltung, Materialisierung, Höhenkoten oder Masse anzugeben. Über formale Kleinigkeiten wie korrekte Unterschriften, Adressen und das vollständige Ausfüllen der Formularflut brauchst Du dich nicht aufzuhalten. Falls etwas fehlt oder von den verlangten Unterlagen wirklich etwas benötigt wird, meldet sich der Bauverwalter dann schon direkt bei Dir !
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Bei Umbauten ja keine Angaben in den Plänen bezüglich bestehenden, neuen oder abzubrechenden Bauteilen machen. Die Bauverwaltung soll die Vorschrift über farbliche Angaben der erwähnten Bauteile erst mal belegen. Somit können später auch bestehende Mauerwerke abgerissen und erneuert werden. Sehr zurückhaltend sollte man auch mit Massangaben sein. Der Hinweis das genaue Metermass sei am Bau zu nehmen reicht.
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Sehr zu empfehlen ist auch der Planaustausch. Reiche möglichst nicht von Anfang an definitive Pläne ein. Während dem Baubewilligungsverfahren kann das Projekt laufend den Bedürfnissen angepasst werden.
Sollte die Bauverwaltung eine Projektänderung verlangen, können Sie immer noch auswählen, welche Variante Sie gerne bewilligt haben möchten. -
Überhaupt ist es ratsam kleine Bauten vorerst ohne Baubewilligung auszuführen. Sollte dann wirklich die Baupolizeibehörde dagegen einschreiten, kann immer noch im nachträglichen Bewilligungsverfahren eine Baubewilligung erlangt werden. Zudem hat die Behörde es umso schwerer eine bereits erstellte Baute mittels Wiederherstellungsverfügung zu verhindern. Sie müssen sich nur auf die Unverhältnismässigkeit der Massnahme berufen. Sie sind schliesslich kein Architekt oder Anwalt und konnten im guten Glauben annehmen, dass bei diesem kleinen Pferdestall keine Bewilligung erforderlich ist, da der Nachbar ja nichts dagegen einzuwenden hat.
Der Vorwurf von unqualifizierten und zeitintensiven Verfahrensabläufen kann allenfalls bei kleinen Gemeinden ohne entsprechendes Fachpersonal oder fachmännische Unterstützung, eine gewisse Berechtigung erlangen. Diese Gemeinden sind bei dem immer komplexer und umfangreicher werdendem Bau-, Planungs- und Umweltrecht schlicht überfordert.
In den seltensten Fällen kann purer Formalismus gemäss folgenden auch nicht ganz ernst gemeinten Aussagen, wie die Behörden ein Bauvorhaben endlos verzögern können, gemacht werden:
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Bei der formellen Prüfung sind auch offensichtliche Schreibfehler zu bemängeln. Diese sind durch sofortiges Retournieren an die Gesuchsteller beheben zu lassen. Schicken Sie das ganze Dossier retour und unterlassen Sie eine selbständige Korrektur, da Sie ja kein Dienstleistungsunternehmen sind.
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Beim Feststellen von formellen Mängeln auf gar keinen Fall auch noch die materielle Prüfung durchführen. Rügen Sie jeden Mangel einzeln und warten Sie ausdrücklich mit der öffentlichen Publikation, bis sämtliche Mängel behoben sind.
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Sämtliche Baugesuche sind auf Ihre Einordnung, gute Gestaltung und Gesamtwirkung mit den Nachbargebäuden zu kontrollieren. Diese Kontrolle immer durchführen auch wenn alle anderen Vorschriften eingehalten werden. Schliesslich ist die architektonische Qualität auch für Kleinstbauten wichtig und von Architektur verstehen Sie auch etwas und wissen besser als die Projektverfasser, welchen Nutzen der Bauherr von seinem Projekt hat.
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Bei grösseren Bauvorhaben ist die Behörde gut beraten, vorsorglich eine Planungseinsprache zu deponieren, um im Verfahren allenfalls noch eine Zonenplanänderung zu bewirken, sollten die Bauvorschriften eingehalten werden.
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Aus politischen Gründen ist es ratsam auch offensichtlich unbegründete Einsprachen zu behandeln und deren Einsprecher zu Einspracheverhandlungen einzuladen. Bei nicht legitimierten Einsprechern ist Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall auf die Einsprache eingehen, da in einem Beschwerdeverfahren immer noch die Baudirektion den nicht legitimierten Einsprecher vom Verfahren ausschliessen kann und Sie somit keine Gemeindebürger verärgern müssen.
Das oben erwähnte Zitate hier aufgeführt werden, zeigt auf, dass diese Situationen - in abgeschwächter Form - vorgefallen sind und allenfalls vereinzelt immer noch vorkommen.
Im letzten Kapitel Leitbild, soll daher aufgezeigt werden, wie das Spannungsfeld abgebaut werden kann und mittels Bauservice Public ein kooperatives Verfahrensablaufmodell geschaffen wird.
© Copyright 2003 Daniel Laubscher, Bauservice Public